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VERSTEHEN. VERGLEICHEN. ENTSCHEIDEN.

Wie teilt ihr gemeinsame Kosten auf?

Vergleicht drei nachvollziehbare Möglichkeiten mit euren eigenen Einkommen und Ausgaben.

Einkommen und gemeinsame Kosten

CHF / Monat
CHF / Monat
CHF / Monat

Es werden die zwei Nettolöhne inklusive 13. Monatslohn gemittelt. Zusätzliche Einnahmen bei Bedarf zuordnen.

So verteilt sich der gemeinsame Betrag

Beitrag Person 1CHF 2’400
Beitrag Person 2CHF 1’600
Person 1 bleibtCHF 3’600
Person 2 bleibtCHF 2’400

Persönliche Ausgaben sind noch nicht abgezogen. Die Auswahl ist eine gemeinsam zu vereinbarende Aufteilung, keine rechtliche Vorgabe.

Drei nachvollziehbare Modelle

Bei 50/50 trägt jede Person die Hälfte. Die proportionale Aufteilung verwendet den Anteil am gemeinsamen Nettoeinkommen. Für gleich viel Restgeld beträgt der Beitrag von Person 1: (gemeinsame Kosten + Einkommen 1 − Einkommen 2) ÷ 2.

Beispiel: Bei CHF 6’000 und CHF 4’000 Einkommen sowie CHF 4’000 gemeinsamen Kosten sind die Beiträge proportional CHF 2’400 und CHF 1’600. Für gleich viel Restgeld wären es CHF 3’000 und CHF 1’000; beiden blieben CHF 3’000.

Elternarbeit, persönliche Verpflichtungen und eigene Sparziele könnt ihr in eure Vereinbarung einbeziehen. Eine Zahlung zwischen euch wird im gemeinsamen Haushaltsbudget nicht noch einmal als Ausgabe gezählt.

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